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Kritik am Flächentarifvertrag

Dokument-Nr.:  F-AATP

UNIDOG-Autor: helgebaumann

Zugehöriger Dozent(en):
(Nicht Verfasser des Dokuments)

Prof. Dr. Heiner Minssen


Kauf- / Tauschwert: 10,00 €
Kategorie: Seminar-, Haus- und Abschlussarbeiten
Dokument-Typ: Seminar- / Hausarbeit (Note 1)
Seiten: 20
Semester: WS2006-2007

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Inhalt / Beschreibung

Titel: Kritik am Flächentarifvertrag -
Wer modernisiert das deutsche Tarifvertragssystem?

1. Einleitung
1.1. Hinführung an das Thema
1.2. Methodisches Vorgehen

2. Zur Kritik an Tariflöhnen
2.1. Kritik bezüglich Lohnhöhe
2.2. Kritik bezüglich Lohndifferenzierung
2.3. Wer handelt die Löhne auf welchem Wege aus?

3. Flexibilisierung des Tarifvertragssystems durch Öffnungsklauseln und
Neuinterpretation des Günstigkeitsprinzips?
3.1. Öffnungsklauseln in jeden Tarifvertrag?
3.2. Neuinterpretation des Günstigkeitsprinzips

4. Schluss


Auszug aus der Einleitung
1.1. Hinführung an das Thema

Flächentarifverträge regeln nach wie vor die Arbeitsbedingungen vieler deutscher Unternehmen. Die Bindung an Tarifverträge reicht sogar über tarifgebundene Unternehmen hinaus, z.B. wenn ein Tariflohn für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Für Betriebe, die rechtlich überhaupt nicht an einen Tarifvertrag gebunden sind, bilden sie eine wichtige Orientierungsgrundlage.

Die Tarifpolitik erfüllt wichtige ökonomische Steuerungsfunktionen, so z.B. die makroökonomische Steuerungsfunktion, die in der Entwicklung privater Nachfrage und der Herstellung von Preisstabilität liegt, oder die ordnungspolitische Kartellfunktion, die bestimmte arbeitspolitische Mindeststandards dem Wettbewerb entziehen soll.

Jedoch ist seit Mitte der 90er Jahre ein merklicher Rückgang der Tarifbindung zu verzeichnen: In Westdeutschland sank der Anteil der von Branchentarifverträgen erfassten Beschäftigten von 69% im Jahre 1996 auf 61% im Jahre 2004, in Ostdeutschland im gleichen Zeitraum von 56 auf 41%. Diese rückläufige formale Tarifbindung wird durch die abnehmende inhaltliche Verbindlichkeit ergänzt. Diese kommt sowohl auf legalem Wege zum Ausdruck, indem Tarifverträge durch Öffnungsklauseln ergänzt werden und von diesen Gebrauch gemacht wird, als auch auf illegalem, indem der Tarifvertrag ohne rechtliche Grundlage gebrochen wird.

Ausgehend von der Erkenntnis, dass Flächentarifverträge in ihrer bestehenden Form offenkundig an Attraktivität verloren haben, soll in der vorliegenden Arbeit untersucht werden, was am deutschen Tarifvertragssystem verändert werden muss: Was muss getan werden, damit der anhaltenden Tarifflucht begegnet werden kann, ohne dass die Steuerungsfunktionen von Tarifverträgen missachtet werden? Außerdem muss entschieden werden, wer diese Veränderungen vornehmen soll: Liegt es in der Hand der Tarifpartner, das System zu modernisieren, oder muss der Gesetzgeber aktiv werden?


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