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Filmvergleich zu "Marquise von O." von Kleist

Dokument-Nr.:  F-ABY7

UNIDOG-Autor: sinchen333

Zugehöriger Dozent(en):
(Nicht Verfasser des Dokuments)

Prof. Dr. Elmentaler


Kauf- / Tauschwert: 2,00 €
Kategorie: Seminar-, Haus- und Abschlussarbeiten
Dokument-Typ: Kleinere Hausarbeit / Ausarbeitung (Weni...
Seiten: 4
Semester: SS2010

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Inhalt / Beschreibung

aufwendiger Filmvergleich von Julietta und Marquise von O. - nach Lesen der gleichnamigen Novelle von Kleist.

 

Auszug aus der Hausarbeit:

Eine der bekanntesten Novellen von Kleist trägt den Namen „Marquise von O.“. Dieses Werk behandelt hauptsächlich die Folgen einer Vergewaltigung in früheren Zeiten. Die Hauptfigur Marquise von O. wird vergewaltigt, nachdem sie einen Schlaftrunk verabreicht bekommt – von der Vergewaltigung merkt sie also nichts. Ihre Eltern – besonders ihr anerkannter Vater, der Obrist der Zitadelle – treiben ihre eigene, schon verwitwete Tochter mit ihren beiden Kindern aus dem Haus. Sehr spät erst kann die Marquise, zusammen mit ihrer Mutter, auch den Vater überzeugen, dass sie die Wahrheit sagt, und darf wieder in das Haus ihres Vaters. Gen Ende erfährt die Marquise – viel später als der allwissende Leser - , wer der Vergewaltiger war und sie geschwängert hat: Es war der Graf F., der die Marquise scheinbar rettete und im Verlauf der Handlung bereits 2mal um ihre Hand bat. Des Kindes wegen heirateten die beiden, zogen später sogar aus Liebe zusammen und heirateten ein zweites Mal. Da es in der damaligen Zeit fast verboten war, eine solche Novelle zu lesen, war es nicht auszuschließen, dass entrüstete Menschen Beschwerde bei Kleist einreichten. Die Reaktionen auf die Novelle waren eher negativ als positiv. Nichtsdestotrotz wusste Kleist genau, was er damit erreichen wollte: Er kritisierte die Gesellschaft und quälte sie sozusagen mit den Folgen einer Vergewaltigung, unterstütze aber eher die Marquise und stellte somit die Frau auf eine höhere Ebene, als sie normalerweise in dieser Zeit war.

Dokumentbewertung (1)

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Kommentare

drcolossus 10.11.2010
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