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Die rechtliche Grundlage der Sterbehilfe - ein Ländervergleich

Dokument-Nr.:  F-ABP6

UNIDOG-Autor: luwu83

Zugehöriger Dozent(en):
(Nicht Verfasser des Dokuments)

Dr. Alfred Flessner


Kauf- / Tauschwert: 3,00 €
Kategorie: Seminar-, Haus- und Abschlussarbeiten
Dokument-Typ: Kleinere Hausarbeit / Ausarbeitung (Weni...
Seiten: 13
Semester: SS2009

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Inhalt / Beschreibung

Hier geht es um einen Ländervergleich der rechtlichen Grundlagen der Sterbehilfe. Ausgeführt sind die Länder Deutschland, Schweiz, Niederlande und die USA.

 

Gliederung der Hausarbeit

1. Vorwort

 2. Die rechtliche Situation der Sterbehilfe

2.1. Die rechtliche Situation in Deutschland

2.2. Die rechtliche Situation in der Schweiz

2.3. Die rechtliche Situation in den Niederlanden

2.4. Die rechtliche Situation in den Vereinigten Staaten von Amerika

 3. Rechtsvergleich

4. Ausblick

5. Quellen

 


 

1. Vorwort

„Glück ist nicht nur leben können, sondern auch sterben dürfen. Der Tod ist schon bei der Geburt in uns angelegt und reift in uns wie ein Organ.“ (August Everding)

 

Leben und Sterben bilden den Anfang eines Lebens und dessen Ende. Meistens ist es viele Lebensjahre lang unklar, wann, wie und warum der Tod eintreten wird und dennoch ist er vom Leben untrennbar. Manche Menschen müssen sterben, nämlich wenn ein unvorhersehbares Ereignis, wie z.B. ein Unfall, das Leben überraschend beendet. Andere Menschen wollen sterben, weil lange oder schwere Krankheiten ihr Leben erschweren und die Schmerzen und Leiden ein lebenswertes Leben nicht mehr möglich machen. Doch wer legt fest, wann ein Leben „nicht mehr lebenswert“ ist? Kann ein subjektives Empfinden allgemein gültig gemacht werden und die Gesetzesgrundlage insofern verändern, dass jeder selbst bestimmen kann, wann ihm geholfen werden soll, das Leben zu verlassen? Genau an diesem Punkt stellt sich die Frage nach einem vieldiskutierten Thema: die Sterbehilfe.

 

Besonders in Deutschland ruft die Sterbehilfe nach wie vor heikle Debatten hervor. Nicht zuletzt die Geschichte unseres Landes, und somit auch die tragischen Geschehnisse während des zweiten Weltkrieges, können hier als Grund dafür gesehen werden, dass die Sterbehilfe hierzulande oft totgeschwiegen oder abgelehnt wird. Besonders in der Zeit um 1940 wurden unzählige nationalsozialistische Krankenmorde begangen, um (nach damaliger Ansicht) lebensunwertes Leben zu beenden und die deutsche Rasse rein zu halten.

 

Doch kann man diese Euthanasiemorde mit genau der Sterbehilfe vergleichen, die in anderen Ländern erlaubt ist und schwerstkranke Menschen auf eigenen Wunsch von ihrem Leiden erlöst und in Würde sterben lässt? Kann unsere Geschichte Grund dafür sein, Menschen in unserem Land zu „zwingen“, weiter zu leben, auch wenn sie keine Kraft, keinen Willen und keine positiven Empfindungen in ihrem Leben mehr haben und es als Glück erleben würden (wie August Everding es oben treffend beschreibt), sterben zu dürfen?

 

Wir haben uns die Frage gestellt, warum gerade das Thema Sterben, das doch eigentlich so natürlich ist, solche Differenzen in den verschiedenen Rechtssystemen aufweist. In der vorliegenden Arbeit sollen die rechtlichen Grundlagen verschiedener Länder dargestellt werden. Dabei stellen wir verschiedene Länder vor, in denen die Sterbehilfe (in unterschiedlichem Maße) eine legale Behandlungsform ist und ziehen nachfolgend den Vergleich zum sterbehilfeverneinenden Deutschland. Abschließend nehmen wir in einem Ausblick Stellung dazu, wie sich das deutsche Rechtssystem in Zukunft entwickeln könnte.



Vorschau-Ausschnitte


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