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Das Reichskonkordat von 1933 Mit Bezugnahme auf Pius XII. und Artikel 31

Dokument-Nr.:  F-ABJZ

UNIDOG-Autor: rosebiene86

Zugehöriger Dozent(en):
(Nicht Verfasser des Dokuments)

Christian Handschuh


Kauf- / Tauschwert: 5,00 €
Kategorie: Seminar-, Haus- und Abschlussarbeiten
Dokument-Typ: Seminar- / Hausarbeit (Note 2)
Seiten: 16
Semester: WS2009-2010

Erzielte Note:
2,3

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Inhalt / Beschreibung

Inhaltsverzeichnis

 

  1. Einleitung
  2. Vorgeschichte bis 1933
  3. Machtergreifung Hitlers
  4. Vertragsverhandlungen
  5. Der Vertragsabschluss
  6. Das Reichskonkordat
  7. Der Vereinsschutzartikel 31
  8. Position Pius XII.
  9. Resümee.
  10. Literaturverzeichnis.

 

  1. Einleitung 

Schlagzeilen wie:„Pius XII. als "Gerechter der Völker"?“1 , „Benedikt preist Pius als ''heroisch''“2 oder „Pakt mit dem Teufel“3 kann man aktuell in den verschiedenen Tageszeitungen lesen. Die heutigen Schlagzeilen sind zurückzuführen auf die Unterzeichnung des Reichskonkordates am 20. Juli 1933 von Nuntius Eugenio Pacelli (ab 1939 Papst Pius XII.) zusammen mit Adolf Hitlers Stellvertreter Franz von Papen. In ihm wurde das Verhältnis zwischen dem Deutschen Reich und der römischkatholischen Kirche geregelt. Diese Artikel diskutieren die mögliche Seelig- und Heiligsprechung von Papst Pius XII. Diese ist umstritten, da Kritiker behaupten, er hätte sich hinsichtlich der Judenverfolgung im Dritten Reich zu wenig geäußert und keinen öffentlichen Protest eingelegt. Anhänger Pius XII. dagegen loben, dass er viele Juden in Klöstern versteckte, sie so rettete und durch das Konkordat das Überleben der katholischen Kirche sicherte. Schon am Tage der Unterzeichnung gab es Schlagzeilen wie: „Der Deutsche Katholik im neuen Staate.“4 Man merkt, dass schon damals dieses Konkordat ein umstrittenes Ereignis war. Ziel dieser Arbeit ist es, sich den historischen Fakten dieser Zeit zu nähern und das Reichskonkordat im Detail zu betrachten.



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