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Inhalt / Beschreibung
Hausarbeit zum Seminar. 16 Seiten.
Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung 2. Das Bundesverfassungsgericht 2.1 Entstehung der Verfassungsgerichtsbarkeit 2.2 Struktur, Verfahren und Richterwahl 2.3 Bedeutung im innerstaatlichen System 3. Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften 4. Tragende Prinzipien der Europäischen Union 5. BVerfG versus EuGH 5.1 Die Gemeinschaft als eigenständige Rechtsordnung 5.2 „Solange I und II“ 5.3 Der Vertrag von Maastricht 5.4 Der Maruko Fall 6. Fazit 7. Literatur
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Einleitung
Von der Aushöhlung deutscher Institutionen spricht Wolfgang Rudzio in seinem Buch „Das politische System der Bundesrepublik Deutschland“, wenn er die Auswirkungen der europäischen Integration auf das politische System beschreibt. Eines dieser Institutionen ist das Bundesverfassungsgericht (BVerfG).
Die Bedeutung jeder Institution muss sich am Grade seiner Machtfülle messen lassen. Und die Frage nach der Macht dieses Gerichtes ist Inhalt eines breiten wissenschaftlichen Diskurses in zahlreichen Schreiben und Reden. Es ist nun also Ziel dieser Arbeit darzustellen wie das BVerfG Macht ausübt und zu beurteilen welcher Stellenwert seinen Entscheidungen im europäischen Integrationsprozess heute noch zukommt und wie seine Stellung in Zukunft aussehen könnte. Denn benannter Integrationsprozess trägt nicht nur fortschreitende wirtschaftliche Gleichschaltung in die Mitgliedsstaaten, sondern berührt gleichermaßen die nationalen Rechtsordnungen, so auch in der Verfassungsgerichtsbarkeit. Und so sehen viele den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) als Gegenspieler einer deutschen Institution, die ihren Geltungsanspruch vehement Verteidigt. Doch sieht es sich realpolitisch nicht mit der Gefahr einer zunehmenden Bedeutungslosigkeit konfrontiert? Wenn immer mehr Kompetenzen an die europäischen Institutionen abwandern, über welche Rechtsakte mag das Gericht in Zukunft dann noch eigenständig und wirksam entscheiden? Und das insbesondere in Hinblick auf eine gesamteuropäische Verfassung, wie sie 2004 in Rom auf den Weg gebracht und nach den negativen Referenden zur Ratifizierung in den Niederlanden und Frankreich durch den Vertrag von Lissabon 2007 ersetzt wurde, dessen Ratifizierung in den Mitgliedsstaaten jedoch noch nicht abgeschlossen ist4. Die Fragestellung soll in dieser Arbeit in diesen einleitenden Bemerkungen, sowie in der Stellung des BVerfG auf der innerstaatlichen Ebene unter den Aspekten der Entstehung, Organisationsstruktur und Richterwahl, einer kürzeren Vorstellung des EuGH, sowie einer Gegenüberstellung an konkreten Urteilen zu Kompetenzüberschneidungen erarbeitet und abschließend in einem Fazit beurteilt werden.
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