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Inhalt / Beschreibung
Grundzüge des Rechts der Europäischen Union
Von Umfang und Struktur her eine Zusammenfassung der Grundlagen zum Recht der Europäischen Union, die aber den gesamten klausurrelevanten Stoff umfassen sollte (Semester-Zusammenfassung).
Gliederung der Zusammenfassung:
Grundlagen:
- Primärrecht
- Sekundärrecht
- Supranationalität
- Verfassungsqualität des Primärrechts
Verhältnis von EU/EG und Mitgliedsstaaten:
- Die Mitgliedsstaaten sind die Herren der Verträge
- Wechselseitige pflichten zwischen EU und Mitgliedsstaat
- Vorrang des Gemeinschaftsrechts
Die organisierte Struktur der Union:
- Rahmencharakter des EUV
- Kennzeichnung des Supranationalen Bereichs
Organe der Europäischen Union (EU):
- Europäisches Parlament ((Straßburg)(Art. 189-201 EGV)
- Rat (Ministerrat)
- Kommission (Brüssel)
- Institutionelles Gleichgewicht und Organisationsgewalt
- Doppelte demokratische Legitimation
- Der Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung
- Ausschließende Zuständigkeiten, konkurrierende Zuständigkeiten, Parallele Zuständigkeiten
- Das Subsidiaritätsprinzip
Gesetzgebungsinstrumente:
- EU-Verordnungen
- EU-Richtlinien
- Verhältnis Bürger-Staat (Vertikal)
- Verhältnis Bürger-Bürger (horizontal)
- Unbenannte und spezielle Handlungsformen: Maßnahmen, Beschluss, Leitlinie, Rahmenprogramme
Vorschau-Ausschnitte
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Gliederung
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