|
Inhalt / Beschreibung
A. Einordnung
Die Gewerbesteuer (GewSt) ist eine Objektsteuer; Besteuerungsgegenstand ist die Leistungsfähigkeit des Objekts (reale Sache) „Gewerbebetrieb“; §3 (2) AO. Sie unterliegt als Gemeindesteuer einer zweifachen Zuständigkeit verfahrenstechnisch sind sowohl das FA als auch die Kommune beteiligt. Des Weiteren handelt es sich um eine betriebliche Steuer mit der Auswirkung, dass lediglich Gewerbebetriebe (z.B. nicht Freiberufler) der GewSt unterliegen.
B. Rechtsquellen
Die GewSt wird gesetzlich im GewStG, GewStDV und den GewStR geregelt.
Vorschau-Ausschnitte
|
Gliederung
|
|