|
Inhalt / Beschreibung
Ist für die Erfüllung der Aufgabe Abfallwirtschaft die Rechtsform der „Kommunalen Anstalt“ eine geeignete Betriebsform?
Berücksichtigen Sie hierbei besonders die Gesichtspunkte der Leitung des Betriebes und die Einflussahme durch die Kommune.
Gliederung der Ausarbeitung
1. Einleitung
2. Die kommunalen Betriebsformen
2.1. Regiebetriebe
2.2. Eigenbetriebe
2.3. Eigengesellschaften
2.4. Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts
2.4.1. Organe
2.4.2. Satzungen
2.4.3. Einfluss der Kommune
2.4.4. Unterstützung /Finanzierung
2.4.5. Aufgabenwahrnehmung
3. Abfallwirtschaft
4. Fazit
1. Einleitung
Mit dem Gesetz zur Änderung des kommunalen Unternehmensrechts in Niedersachsen vom 27.01.2007 hat der Normgeber die Anstalt des öffentlichen Rechts, als neue Rechtsform eingeführt.1 Mit der Kommunalen Anstalt soll jetzt eine Lücke geschlossen werden, die sich aus den Problemen der bisherigen Betriebsformen ergeben hat. Neben den bisher vorhandenen Betriebsformen Eigengesellschaft als privat-rechtliche Unternehmensform und Regie-/Eigenbetrieb als öffentlich-rechtliche Unternehmensform, kann die Gemeinde sich nun einer weiteren Möglichkeit bedienen.
Damit folgt Niedersachsen den Vorreitern RLP, BY, NRW und SA, die diese Form des kommunalen Betriebs schon seit längerem nutzen, insbesondere für die Bereiche Abfall, Abwasser und Stadtwerke.2 Ob diese Art der kommunalen Betätigung für den Bereich Abfall geeignet ist, soll diese Ausarbeitung zeigen.
1 vgl. Erdmann, NdsVBL. 2003, S. 261 2 vgl. Erdmann, NdsVBL. 2003, S. 261
Vorschau-Ausschnitte
|
Gliederung
|
|