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Inhalt / Beschreibung
Summary des Referats zur Aufsichtspflicht
1. Das Ziel der Aufsichtspflicht ist, dass die aufsichtspflichtige Person dafür sorgt, dass die anvertrauten Minderjährigen nicht zu Schaden kommen, bzw. niemandem Schaden zufügen.
2. Die Übertragung der Aufsichtspflicht kann auch stillschweigend zustande kommen.
3. Sie beginnt und endet mit dem Kommen und Gehen des ersten bzw. letzten Kindes / Jugendlichen.
4. Im Allgemeinen kommt ein Jugendleiter dann seiner Aufsichtspflicht nach, wenn er die "nach den Umständen des Einzelfalles gebotene Sorgfalt eines durchschnittlichen Jugendleiters" walten lässt.
Dazu gehören:
- vorher sich über mögliche Probleme Gedankenmachen
- soweit möglich Gefahren zunächst beseitigen
- Belehren und Warnen
- Überwachen und Kontrollieren
- Bei Verstoß: Ermahnung und Verwarnungaussprechen (Gelbe Karte)
- Strafen und Konsequenzen einleiten (Rote Karte)
5. Wird dem Mitarbeiter eine strafbare Handlung vorgeworfen, so ist der einzelne konkrete Sachverhalt entscheidend.
Vorschau-Ausschnitte
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Gliederung
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